Informationen zur Klasse A –unbeschränkt-

Fahrzeugart:    Schwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45km/h. Die FE Klasse A –unbeschränkt- wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1.    Stufenweiser Zugang nach mind. 2-jährigem Besitz von Klasse A –beschränkt-
2.    Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25.Lebensjahres.

Mindestalter: 25 Jahre (bei direktem Zugang) / nach mind. 2-jährigem Besitz von Klasse A –leistungsbeschränkt- kann diese FE vor Vollendung des 25.Lebensjahres erworben werden.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis 25.LJ.A (beschränkt), ab 25 LJ NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M

Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden (zu je 90min) Grundunterricht
4 Doppelstunden (zu je 90min) klassenspezifischer Unterricht
Gesamt: 16 Doppelstunden

Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Doppelstunden. (+ klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden. = 10 Doppelstunden (zu je 90min))

Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen          
4 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit               
Gesamt: 12 Fahrstunden

Bei Vorbesitz einer anderen Klasse (A1 oder A beschränkt-vor Ablauf der zweijährigen Frist)
Mindestumfang der Sonderfahrten
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen 
2 Fahrstunden auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit    
Gesamt: 6 Fahrstunden

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Lichtbild / Sehtest / Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen / Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

letzte Änderung: 16.03.2019