Traktor-Führerschein (Klasse T)

Definition Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

 

 

Voraussetzung: 

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

 

Ersterwerb: 

12 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff. 

 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L oder S): 

6 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff.

 

 

Praktische Ausbildung:

  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

  • Überlandfahrten: nicht erforderlich

  • Autobahnfahrten: nicht erforderlich 

  • Nachtfahrten: nicht erforderlich

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Sehtest

  •  Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen 

  •  biometrisches Lichtbild

 

 

 

 

 

 

 

 

letzte Änderung: 08.06.2019